Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Bestellvorgang durch den Kunden stellt lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses dar. Das Vertragsverhältnis mit Rockwood Events wird erst durch Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter begründet. Sofern es keine anderslautenden Beschränkungen durch den Veranstaltungsort gibt, gilt: Kinder unter 16 Jahren müssen auf der Veranstaltung in Begleitung eines Erwachsenen sein. Kinder unter 6 Jahren können kostenlos in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen kommen.

Eintrittskarten (Tickets) sind auf den Besteller personalisiert. Eine Stornierung oder Rückgabe von Tickets ist nicht möglich. Der Teilnehmer ist berechtigt seine Tickets an Dritte zu übertragen, die Übertragung ist aber nur wirksam, wenn sie durch den Veranstalter vorgenommen wurde. Für jede Übertragung wird eine Umschreibungsgebühr in Höhe von Euro 5,-- fällig.
Alle Tickets müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Bestellung bezahlt werden. Alle Bestellungen, die innerhalb der Frist nicht bezahlt werden, werden fristlos storniert.

Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die über den Veranstalter gebuchten Leistungen zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Fall der Absage der Veranstaltung erfolgt die Erstattung der gebuchten Leistungen automatisch durch den Veranstalter. Bei der Verlegung der Veranstaltung muss die Stornierung der Leistungen durch den Besucher innerhalb von 4 Wochen ab der Bekanntgabe der Verlegung erfolgen.
Der Ticketpreis beinhaltet keine Unterkunft.
Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor. Programmabläufe, die im Vorfeld der Veranstaltung angekündigt werden, sind unverbindlich. Der Veranstalter kann den Programmablauf jederzeit auch kurzfristig ändern, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Besucher ergeben.

Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines bestimmten Künstlers/Gast, wenn zu einer Veranstaltung mehr als ein Künstler/Gast angekündigt sind. Die Verträge mit angekündigten Musikern oder Schauspielern können durch den Musiker oder Schauspieler jederzeit gekündigt werden, ohne dass der Veranstalter hierauf Einfluss nehmen kann. Für den Fall des Fernbleibens eines angekündigten Künstlers/Gastes sorgt der Veranstalter nach Möglichkeit für Ersatz, eine Verpflichtung des Veranstalters hierzu besteht nicht.
Die Absage eines Gastes ist bei einer Veranstaltung zu der mehr als ein Künstler/Gast angekündigt ist, kein Grund für eine Rückerstattung von bereits bestellten Tickets. Bereits bestellte Tickets für den Gast der abgesagt hat, können für andere Gäste übertragen werden.
In seltenen Fällen muss der Inhalt von Leistungspaketen aufgrund unerwarteter Umstände geändert werden, beispielsweise durch Veränderung der Autogramme, wenn ein Gast absagt, wobei das Paket den gleichen Geldwert behält. Die meisten Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für diese Veranstaltungen deutsche Übersetzungen zu liefern.
Gäste können sich verweigern, Produkte von nicht lizenzierten Waren zu unterzeichnen. Sofern auf einer mehrtägigen Veranstaltung „Photo-Ops“ angeboten werden, werden diese bis zum Ende der Veranstaltung gedruckt und zur Abholung bereit sein, d.h. bis zum Ende der Abschiedszeremonie. Bei Nichtabholung der „Photo-Ops“ ist der Veranstalter nicht verpflichtet, diese zu zuschicken. Falls er dies anbietet, wird eine Gebühr für Porto und Verpackung erhoben werden.
Sofern „Photo ops“ auf einem Konzert angeboten werden, werden bestellte Bilder per jpeg und/oder Ausdruck in den nächsten Tagen nach dem Konzert versendet. Porto und Verpackungskosten sind hierbei bereits im Kaufpreis enthalten.

Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden kann und diese Aufnahmen sowohl im öffentlichen Fernsehen als auch im Rahmen privat produzierter Filme bzw. Print- und Online-Berichten verwendet werden können.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. In diesem Fall erfolgt die Erstattung der bereits erworbenen Tickets innerhalb von 30 Tagen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
Jede Person, die sich rechtswidrig verhält oder zu Belästigungen oder Störungen der Veranstaltung beiträgt, wird der Veranstaltung verwiesen und hat keinen Anspruch auf Erstattung der erworbenen Tickets.

Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Teile eines Kostüms, die geeignet sind andere Personen zu verletzen, sind beim Einlass dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.

Werbung jeglicher Art auf der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Der Veranstalter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Außer in den vorgenannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Vereinbarungen der Teilnehmer mit Dritten.

Der Veranstalter erstattet keinen Ersatz für verlorengegangene Gutscheine.
Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Bild- und Tonträgern wieder abgespielt und/oder vervielfältigt werden können. Fotos gelten nicht als audiovisuelle Aufzeichnungen.

Das Anfertigen audiovisueller Aufzeichnungen während der Veranstaltung ist grundsätzlich verboten. Bei Verstoß gegen dieses Verbot erfolgt der Verweis von der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Die Veranstaltung wird im Auftrag des Veranstalters aufgezeichnet. Durch den Kauf eines Tickets/Paketes wird die Zustimmung gegeben, jegliches Filmmaterial als Werbemittel, auf der Webseite, in einem Trailer oder für eine zukünftige Veröffentlichung einer DVD zu verwenden. Außerdem gibt es keine finanzielle Entschädigung für die Nutzung von Material /Aufnahmen. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Rockwood Events behält sich vor, die Geschäftsbedingungen auf dieser Seite zu ändern, zu entfernen oder hinzuzufügen.

Es gilt ausschließlich das Recht Deutschlands.

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Stand März 2015
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